Wettbewerbsrecht/ Werberecht – Gewerblicher Rechtsschutz

MARKETING, UNTERNEHMENSAUFTRITT UND E-COMMERCE

Your succes is our focus

 

Unternehmen brauchen hochqualifizierte rechtliche Beratung, um im Wettbewerb erfolgreich zu bestehen.

Die Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unterstützt Sie mit relevantem Wissen und individueller strategischer Beratung bei der Markteinführung, Präsentation und dem Marketing.

Mit einem starken, kompetenten und engagierten Team sowie modernen Strukturen ist unser Blick auf die Individualität der Umsetzung Ihrer Unternehmensbedürfnisse gerichtet. Wir sorgen mit umfassenden Know-How für eine professionelle Beratung sowie Vertretung auch bei komplexen Rechtsfällen.

Unser Ziel ist es, Sie mit umfassendem Know-how, Beratung und Vertretung zu unterstützen. Your success is our focus.

Hochqualifiziert – Kreativ – Strategisch

UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK:

Beratung und Begleitung bei Marketing- und Werbemaßnahmen

Basis für die Vermarktung eines erfolgreichen Produkts oder einer Dienstleistung ist ein rechtssicherer Auftritt. Wir unterstützen Sie dabei.

Was können wir für Sie tun?

Bei einem Verstoß im Wettbewerbsrecht wird erfahrungsgemäß meist ABGEMAHNT.

So können wir Ihnen im Vorfeld helfen, Abmahnungen zu vermeiden: 

  • Lassen Sie Ihren Internetauftritt (Shop und Website) rechtlich von uns prüfen: wettbewerbs- und datenschutzrechtlich.
  • Schicken Sie uns Ihre Entwürfe der Webematerialien (Flyer, Plakate, Anzeigen, Zugaben etc.) und Werbeaussagen zur rechtlichen Prüfung.
  • Lassen Sie Ihre Produkt -und Firmennamen marken- und wettbewerbsrechtlich von uns prüfen.
  • Schicken Sie uns per Email Ihre Etiketten und Produktbeschreibungen zur Prüfung auf Vollständigkeit der Angaben zu.
  • Lassen Sie Ihre AGB von uns rechtlich prüfen oder gestalten.
  • Lassen Sie uns Ihre Datenschutzerklärung, Impressum, Check-Boxtexte, Widerrufsbelehrung von uns prüfen oder individuell entwerfen.

Wettbewerbsrechtliche Beratung:

  • Rechtsanwaltliche Beratung bei Marketing- und Werbemaßnahmen,
  • Rechtsanwaltliche Beratung bei Produkteinführungen und deren Vertrieb,
  • Wettbewerbsrechtliche Beurteilung von Onlineauftritten,
  • Wettbewerbsrechtliche Beurteilung von Unternehmensauftritten,
  • Wettbewerbsrechtliche Beurteilung des Marktverhaltens von Mitbewerbern.

Für uns Rechtsanwälte selbstverständlich: inklusive Haftungsübernahme.

Kostenfreie Ersteinschätzung. Danach bekommen Sie ein unverbindliches Angebot. Sie entscheiden, ob und in welchem Umfang Sie unser Angebot annehmen wollen.

Unterstützung bei Wettbewerbsverstößen Ihrer Konkurrenz

Wir werden für Sie tätig, wenn es darum geht, Ihre Rechte gegenüber der Konkurrenz zu verteidigen, auch kurzfristig, z.B. weil Gewinneinbußen zu erwarten sind.

Ein Mitbewerber verstößt gegen Wettbewerbsrecht?

Wir unterstützen Sie! Die Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist als Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht Ihr richtiger Partner. Bei uns finden Sie Ihren kompetenten, erfahrenen und engagierten Ansprechpartner.

Wir überprüfen Werbemaßnahmen und Werbeaussagen. Ihre Konkurrenz muss sich auch an geltendes Recht halten. Wenn Sie Verstöße gegen Preisangaben, unzulässige Werbeaussagen oder Werbeaktionen, Datenschutz-Verstöße oder ähnliches bemerken, ist das oft ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Auch Wettbewerbsklauseln in Arbeitsverträgen, die Ihre neuen Arbeitnehmer binden, können wettbewerbsrechtliche Verstöße darstellen. Dies gilt auch für ein unzulässiges Geschäftsgebaren. Wenn Sie einen Wettbewerbsverstoß bei einem Mitbewerber vermuten, wenden Sie sich gerne an uns.

Ihre Ansprüche: Die jeweiligen Ansprüche hängen von der Art der Rechtsverletzung ab. Im gewerblichen Rechtsschutz hat aber der „Verletzte“ grundsätzlich eine Vielzahl von Ansprüchen, die auch wirtschaftlich interessant sind:

Zum Beispiel:

  • Schadensersatz (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten)
  • Beseitigung
  • Unterlassung
  • Gewinnabschöpfung

Ablauf: Wir beraten Sie, ob es sich im konkreten Fall lohnt, tätig zu werden. Wir klären Sie über die Rechtslage und Ihr Kostenrisiko auf. Dann unterstützen wir Sie gerne als Ihr Rechtsanwalt und gehen gegen den Rechtsverletzer vor.

Das Kostenrisiko in derartigen Fällen ist für den, der aktiv vorgeht, meist gering, weil die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten grundsätzlich gesetzlich der Verletzer zu tragen hat.

Verteidigung, wenn Ihnen ein Wettbewerbsverstoß vorgeworden wird

Wir verteidigen Sie, wenn Sie eine Abmahnung oder ein gerichtliches Schreiben bekommen haben. Üblich sind im Wettbewerbsrechts auch Schadensersatz- und Unterlassungsklagen, häufig auch Anträge im Wege der einstweiligen Verfügung. Die strafbewehrte Abmahnung samt Unterlassungserklärung spielt im Wettbewerbsrecht als Instrument zur Vermeidung der gerichtlichen Auseinandersetzung eine wichtige Rolle.

Falls Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist es wichtig, von Anfang an richtig zu handeln!

Was Sie tun sollten:

  • Unterschreiben Sie nicht – zahlen Sie nicht!
  • Aber: Nehmen Sie die Abmahnung ernst und beachten Sie die Fristen!
  • Lassen Sie sich zeitnah durch uns beraten: wir sind spezialisiert!

Unterlassungserklärung: Mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird rechtlich ein Vertrag geschlossen, der jahrzehntelang gilt. Alles was Sie in diesem Bereich unterschreiben, bindet Sie für die Zukunft.

Wenn Sie gegen die unterschriebene Unterlassungserklärung verstoßen, drohen hohe Zahlungen, erfahrungsgemäß im 4- bis 5- stelligen Bereich.

Die von der Gegenseite mitgeschickte Unterlassungserklärung sollten Sie daher von uns prüfen und abändern lassen. Vielleicht kommen wir zu dem Ergebnis, dass eine Unterlassungserklärung nicht nötig ist.

Ablauf: Sie schicken uns das erhaltene Schreiben. Wir prüfen für Sie die Rechtslage und geben Ihnen eine Empfehlung über das weitere Vorgehen. In der Regel erwidern wir mit einem Schriftsatz an den Gegner und entwerfen -soweit nötig- eine modifizierte Unterlassungserklärung. Die vom Gegner mitgeschickte Unterlassungserklärung verändern wir derart, dass Sie, soweit wie möglich, zu Ihren Gunsten ist.

Was können wir im Einzelnen für Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Die Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist spezialisiert im Wettbewerbs-, Marken- sowie Urheberrecht, aber auch im allgemeinen Vertragsrecht/AGB.

Leistungsspektrum der Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH:

Juristische Überprüfung:

  •  der Rechtmäßigkeit der gegnerischen Abmahnung,
  • ob das Unterlassungsverlangen knapp und klar gefasst ist,
  • ob die geltend gemachten gegnerischen rechtsanwaltlichen Abmahnkosten angemessen sind,
  • ob der Gegner rechtsmissbräuchlich handelt,
  • der Formalien der gegnerischen Abmahnung

Anhand des Ergebnisses erfolgt eine Einschätzung des juristischen und wirtschaftlichen Risikos!

Die Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH setzt sich für Sie ein:

Je nach Ergebnis der Einschätzung des juristischen und wirtschaftlichen Risikos:

    • Wirtschaftlicher Mandantenschutz: Gestaltung einer modifizierten Unterlassungserklärung; alternativ Verweigerung der Abgabe einer Unterlassungserklärung
    • Kostenreduzierung/Kostenabwehr: Verhandlungen mit dem gegnerischen Rechtsanwalt zur Abwehr oder Senkung der gegnerischen Anwaltsgebühren,
    • Abwendung/Rücknahme der Strafanzeige: Verhandlungen mit dem gegnerischen Rechtsanwalt zur Abwendung oder Rücknahme eines etwaigen Strafantrags
    • Aufzeigen der Möglichkeiten des Gegenangriffs: Gegenabmahnung oder negative Feststellungsklage
    • Abwehren der Abmahnung: Gestaltung eines Schriftsatzes an den Gegner mit Richtigstellung der Rechtslage

Die Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unterstützt Sie kompetent! Gerne berät Sie die Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und vertritt Sie außergerichtlich oder vor Gericht.

Wir arbeiten für Sie preistransparent. Fragen Sie nach unseren Konditionen. Gerne beraten wir Sie unverbindlich.

Bewertungsentfernung

Sie möchten, dass eine schlechte Bewertung über Sie bzw. Ihr Unternehmen entfernt wird?

Verkaufsplattformen, Ärztebewertung, Restaurantbewertung, Hotelbewertung, Produktbewertung etc.

Bewertungen sind heute in nahezu jeder Branche üblich. Leider gibt es nur allzu häufig unrichtige Angaben und Bewertungen in Bewertungsportalen. Sogar Beleidigungen und Verleumdungen werden in die Bewertung geschrieben. Dies verstößt oft gegen das Persönlichkeitsrecht und kann sich auch wirtschaftlich für Sie auswirken.

Frau Rechtsanwältin und Europajuristin (Univ. Würzburg) Schenk unterstützt Sie anwaltlich der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Sie als Bewerteter haben die Möglichkeit gegen den Bewertenden und/ oder gegen den Betreiber des Portals vorgehen. Dabei unterstützt Sie die Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Wenn die Bewertung unwahre Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen enthält, unterliegen diese Aussagen nicht der Meinungsfreiheit des Bewertenden. In diesem Fall haben Sie nach § 8 Abs. 1 UWG, §§ 823 Absatz 1, 1004 BGB einen Anspruch auf Beseitigung von Äußerungen, also einen Unterlassungsanspruch.

Darüberhinaus ist eine Anzeige wegen Beleidigung bzw. Verleumdung möglich. Auch das übernimmt die Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für Sie.

Auch ein Schadensersatzanspruch besteht für den Verletzten.

Die Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verteidigt Ihre Ansprüche und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegen Bewertungsportale und Bewertende.

Wir arbeiten für Sie preistransparent. Fragen Sie nach unseren Konditionen. Mit der Anfrage entstehen für Sie bzw. Ihr Unternehmen keine Kosten.  Gerne berät Sie Frau Rechtsanwältin und Europajuristin (Univ. Würzburg) Schenk persönlich.

Check Homepage und Onlineshop unter Einbeziehung von DSGVO

Wir machen Sie abmahnsicher!

Websites und Onlineshops sind mit zahlreichen gesetzlichen Anforderungen und einem steten Abmahnrisiko konfrontiert. Aufgrund des starken Wettbewerbes von Online-Shops und deren oft fehlender Rechtskonformität werden von Mitbewerbern und Wettbewerbszentralen / -verbänden und -vereinen kostenpflichtigen Abmahnungen versandt.

Aufgrund des Erlasses von EU-Richtlinien und Gesetzesänderungen sind die Inhaber gehalten, ihre Website/ Ihren Shop stets auf dem neuesten rechtlichen Stand zu halten. Sonst ist der Online-Shop / die Website abmahngefährdet.

Der eigene Online-Shop und die Website kann so zur Kostenfalle werden. Lassen Sie Ihren Online-Shop und die Website deshalb durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei prüfen, bevor es zu teuren Abmahnungen oder Gerichtsverfahren kommt. Wir prüfen Ihren Onlineshop/ Ihre Website individuell. Sie bekommen eine ausführliche Stellungnahme mit -gegebenfalls- Ergänzungs- und Änderungsvorschlägen.

Unsere anwaltliche Tätigkeit der vergangenen Jahre zeigt, dass eine Vielzahl von Abmahnungen durch eine entsprechende rechtliche Beratung im Vorfeld hätte vermieden werden können.

Handeln Sie präventiv!

AGB und Vertragsgestaltung

AGB (= Allgemeine Geschäftsbedingungen) sind für Anbieter von Waren und Dienstleistungen empfehlenswert. Hintergrund ist, dass AGB zwei wesentliche Vorteile bieten. AGB bieten einerseits, im Rahmen des Zulässigen, die Möglichkeit, von den gesetzlichen Regelungen abzuweichen. Andererseits dienen AGB auch dazu, im Streitfall auf bestehende Vereinbarungen hinweisen zu können.

Aufgrund von Gesetzesänderungen, aber auch ständiger Rechtsprechung besteht außerdem die Gefahr, bei der Verwendung unzulässiger Klauseln abgemahnt zu werden.

Auf die Verwendung von Muster-AGB aus dem Internet oder die Kopie von Geschäftsbedingungen anderer Unternehmen sollten Sie unbedingt verzichten. Sie gehen dabei das Risiko ein, dass diese auf Ihr Geschäftsmodell nicht anwendbar und damit wirkungslos sind. Zudem sind AGB urheberrechtlich geschützt. Die Kopie der AGB kann daher wettbewerbs- und urheberrechtliche Abmahnungen nach sich ziehen, wodurch hohe Kosten entstehen können.

Gerne beraten wir Sie und gestalten individuelle AGB oder prüfen Ihre bereits bestehenden AGB auf Rechtssicherheit.

Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Wir unterstützen Sie bei dem Schutz Ihrer Geschäftsgeheimnisse. Wir gestalten individuelle Verträge und Geheimhaltungsvereinbarung und sind bei Arbeitsvertragsklauseln auf dem aktuellen rechtlichen Stand. Wir beraten Sie außerdem umfassend hinsichtlich aktueller Richtlinien und Verordnungen auf dem Gebiet.

Abmahnungen und Gerichtsverfahren

  • Anwaltliche Beratung bei Produkteinführungen und deren Vertrieb
  • Anwaltliche Beratung bei Marketing- und Werbemaßnahmen
  • Rechtliche Beurteilung von Onlineauftritten
  • Rechtliche Beurteilung des Marktverhaltens von Mitbewerbern
  • Einhaltung regulatorischer Anforderungen
  • Koordination von wirtschaftlichem Handeln und rechtlichen Mindestanforderungen
  • Anwaltliche Unterstützung bei der Abgrenzung und Einordnung Ihres Produkts als Arzneimittel, Medizinprodukt, Biozid, Lebensmittel, Kosmetika o.ä.
  • Anwaltliche Unterstützung bei der Zulassung und Registrierung Ihres Produkts
  • Anwaltliche Unterstützung bei der Kennzeichnung Ihres Produkts und den Pflichtangaben
  • Beratung im Zusammenhang mit Schließungs- und Untersagungsverfügungen
  • Geltendmachung und gerichtliche Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche
  • Vertretung vor nationalen Gerichten und dem EuGH

Sondergebiete: Heilmittelwerbe-/ Pharmazie- und Medizinprodukterecht (Life Sciences & Healthcare), Lebensmittelrecht, Kosmetikrecht, Glücksspielrecht, Elektronikgeräterecht

Die Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unterstützt Sie auch in speziellen Rechtsgebieten: Durch EU-Richtlinien, EU-Verordnungen und deutsche Gesetze sind den Herstellern und Vertreibern von Arznei- und Medizinprodukten, Biozidprodukten, Lebensmitteln, Kosmetika, Elektrogeräten etc. viele Auflagen gesetzt.

Die Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist für Sie auf nationaler und internationaler Ebene rechtlich unterstützend tätig. 

Leistungsspektrum der Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

  • Anwaltliche Beratung bei Produkteinführungen und deren Vertrieb,
  • Anwaltliche Beratung bei Marketing- und Werbemaßnahmen,
  • Rechtliche Beurteilung von Onlineauftritten,
  • Rechtliche Beurteilung des Marktverhaltens von Mitbewerbern.
  • Einhaltung regulatorischer Anforderungen
  • Koordination von wirtschaftlichem Handeln und rechtlichen Mindestanforderungen,
  • Anwaltliche Unterstützung bei der Abgrenzung und Einordnung Ihres Produkts als Arzneimittel, Medizinprodukt, Biozid, Lebensmittel, Kosmetika o.ä.,
  • Anwaltliche Unterstützung bei der Zulassung und Registrierung Ihres Produkts,
  • Anwaltliche Unterstützung bei der Kennzeichnung Ihres Produkts und den Pflichtangaben,
  • Beratung im Zusammenhang mit Schließungs- und Untersagungsverfügungen
  • Geltendmachung und gerichtliche Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche
  • Vertretung vor nationalen Gerichten und dem EuGH

Die Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verteidigt Ihre Ansprüche. Wir vertreten Sie bei Abmahnungen, Beschlüssen im Wege der einstweiligen Verfügung und Klagen durch Konkurrenten, Behörden und Wettbewerbsvereine und gehen auch gegen Ihre Mitbewerber vor.

UNSERE MANDANTEN – UNSERE ANSPRECHPARTNER

Zu unseren ständigen Mandanten zählen Ein-Mann-Unternehmen, Agenturen ebenso wie mittelständische Unternehmen und nationale und internationale Konzerne mit großen Markenportfolios.

Wir bieten Transparenz: Sie haben stets die Möglichkeit im Loginbereich den aktuellen Stand Ihrer Sache einzusehen.

Sie sind auf der Suche nach einem kompetenten Fachanwalt? Unsere Ansprechpartnerin Frau Rechtsanwältin Sabine Schenk (Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Patentrecht, Urheberrecht, Medienrecht) steht Ihnen telefonisch oder per E-Mail für eine kostenlose Einschätzung selbstverständlich gerne zur Verfügung – Your succes is our focus.

Rechtssicherheit – Kompetenz – Zeitersparnis

Wir arbeiten für Sie PREISTRANSPARENT. Fragen Sie nach unseren Konditionen. KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG.

Gerne BERATEN wir Sie UNVERBINDLICH.

Datenschutzbeauftragter, Markenrecht
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Markenrecht
Datenschutzbeauftragter, Markenrecht
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Datenschutzbeauftragter, Markenrecht
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„Frau Schenk ist eine Waffe, vergleichbar mit der Durchschlagskraft Kaliber 45. Durch Ihre gezielte und präzise Beratung konnte sich unser Unternehmen viel Geld einsparen. Wir danken Ihr vielmals für Ihre Spontanität / Flexibilität und der Geschwindigkeit mit der Sie sich unseren Fall annahm und diesen zu unserem Erfolg führte.“

Jeremy Reitmeier

Vermögensberater
Datenschutzbeauftragter, Markenrecht

„Sehr zu empfehlen. Frau Schenk hat uns zu sämtlichen komplexen rechtlichen Bereichen, die unsere Werbeagentur betrifft, perfekt beraten. Frau Schenk und ihr Team arbeiten mit einem sehr hohen Anspruch, jederzeit gerne wieder!“

Lukas Ebenhoch

Geschäftsführer der Vierpunkt GmbH
Datenschutzbeauftragter, Markenrecht

„Top-Beratung und klare Handlungsempfehlungen – Frau Rechtsanwältin Schenk und ihr Team verstehen, was wir wollen und wie wir arbeiten!“

 

Stefan Keckeisen - Betriebswirt des Handwerks

Geschäftsleitung/CEO Stefan Keckeisen Akkumulatoren e.K.