Abmahnung

Your succes is our focus

Sie haben eine Abmahnung bekommen? Sie beabsichtigen, gegen einen Mitbewerber vorzugehen? Wir unterstützen Sie! Die Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist als Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht Ihr richtiger Partner. Bei uns finden Sie Ihren kompetenten, erfahrenen und engagierten Ansprechpartner.  Bei uns werden Sie individuell und mit Weitblick beraten.

Kosten / Investition: Bei einer Abmahnung wegen einem Verstoß des Mitbewerbers zahlt die Rechtanwaltskosten grundsätzlich der Mitbewerber. In anderen Fällen können wir Ihnen regelmäßig eine faire Pauschale anbieten oder eine Stundeneinschätzung geben. Wenn es vor Gericht geht, sagen wir Ihnen, auf Wunsch, cent-genau die möglichen Kosten -und damit das Prozessrisiko- vorher. So behalten Sie die Kosten stets im Blick.

Unser Ziel ist es, Sie mit umfassendem Know-how, Beratung und Vertretung zu unterstützen. Your success is our focus.

Rechtssicherheit – Kompetenz – Zeitersparnis

UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK:

Abmahnung erhalten? Handeln Sie richtig:

Einigung oder Gegenangriff? Wir finden für Sie die wirtschaftlich und juristisch beste Lösung, um auf die Abmahnung zu reagieren.

Falls Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist es wichtig, von Anfang an richtig zu handeln!

Was Sie tun sollten:

  • Unterschreiben Sie nicht – zahlen Sie nicht!
  • Aber: Nehmen Sie die Abmahnung ernst und beachten Sie die Fristen!
  • Lassen Sie sich zeitnah durch uns beraten: wir sind spezialisiert!

Präventives Handeln ist stets besser, als abgemahnt zu werden.

So können wir Ihnen im Vorfeld helfen, Abmahnungen zu vermeiden: 

  • Lassen Sie Ihren Internetauftritt rechtlich von uns prüfen: wettbewerbs- und datenschutzrechtlich.
  • Schicken Sie uns Ihre Entwürfe der Webematerialien (Flyer, Plakate, Anzeigen, Zugaben etc.) und Werbeaussagen zur rechtlichen Prüfung.
  • Lassen Sie Ihre Produkt -und Firmennamen marken- und wettbewerbsrechtlich von uns prüfen.
  • Schicken Sie uns per Email Ihre Etiketten und Produktbeschreibungen zur Prüfung auf Vollständigkeit der Angaben zu.
  • Lassen Sie Ihre AGB von uns rechtlich prüfen oder gestalten
  • Lassen Sie uns Ihre Datenschutzerklärung, Impressum, Check-Boxtexte, Widerrufsbelehrung von uns prüfen oder individuell entwerfen

Unterlassungserklärung: Mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird rechtlich ein Vertrag geschlossen, der jahrzehntelang gilt. Alles was Sie in diesem Bereich unterschreiben, bindet Sie für die Zukunft.

Wenn Sie gegen die unterschriebene Unterlassungserklärung verstoßen, drohen hohe Zahlungen, erfahrungsgemäß im 4- bis 5- stelligen Bereich.

Die von der Gegenseite mitgeschickte Unterlassungserklärung sollten Sie daher von uns prüfen und abändern lassen. Vielleicht kommen wir zu dem Ergebnis, dass eine Unterlassungserklärung nicht nötig ist.

Ablauf: Sie schicken uns das erhaltene Schreiben. Wir prüfen für Sie die Rechtslage und geben Ihnen eine Empfehlung über das weitere Vorgehen. In der Regel erwidern wir mit einem Schriftsatz an den Gegner und entwerfen -soweit nötig- eine modifizierte Unterlassungserklärung. Die vom Gegner mitgeschickte Unterlassungserklärung verändern wir derart, dass Sie, soweit wie möglich, zu Ihren Gunsten ist.

Was können wir im Einzelnen für Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Die Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist spezialisiert im Wettbewerbs-, Marken- sowie Urheberrecht, aber auch im allgemeinen Vertragsrecht/AGB.

Leistungsspektrum der Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH:

Juristische Überprüfung:

  • der Rechtmäßigkeit der gegnerischen Abmahnung,
  • ob das Unterlassungsverlangen knapp und klar gefasst ist,
  • ob die geltend gemachten gegnerischen rechtsanwaltlichen Abmahnkosten angemessen sind,
  • ob der Gegner rechtsmissbräuchlich handelt,
  • der Formalien der gegnerischen Abmahnung.

Anhand dessen erfolgt eine Einschätzung des juristischen und wirtschaftlichen Risikos!

Für Sie setzt sich die Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für Folgendes ein:

Je nach Ergebnis der Einschätzung des juristischen und wirtschaftlichen Risikos:

    • Wirtschaftlicher Mandantenschutz: Gestaltung einer modifizierten Unterlassungserklärung; alternativ Verweigerung der Abgabe einer Unterlassungserklärung
    • Kostenreduzierung/Kostenabwehr: Verhandlungen mit dem gegnerischen Rechtsanwalt zur Abwehr oder Senkung der gegnerischen Anwaltsgebühren,
    • Abwendung/Rücknahme der Strafanzeige: Verhandlungen mit dem gegnerischen Rechtsanwalt zur Abwendung oder Rücknahme eines etwaigen Strafantrags
    • Aufzeigen der Möglichkeiten des Gegenangriffs: Gegenabmahnung oder negative Feststellungsklage
    • Abwehren der Abmahnung: Gestaltung eines Schriftsatzes an den Gegner mit Richtigstellung der Rechtslage

Die Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unterstützt Sie kompetent!

Verletzer oder Mitbewerber abmahnen

Ein Mitbewerber benutzt Ihr Design, Ihr Patent oder Ihre Marke? Ein Mitbewerber verstößt gegen Wettbewerbsrecht?

Wir unterstützen Sie! Die Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist als Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht Ihr richtiger Partner. Bei uns finden Sie Ihren kompetenten, erfahrenen und engagierten Ansprechpartner.

Besitzen Sie ein eingetragenes Design, Patent oder eine Marke, steht Ihnen ein Ausschließlichkeitsrecht zu. Kein anderer darf Ihr Schutzrecht ohne Ihre Zustimmung benutzen, herstellen oder anbieten. Nur Sie haben das Recht, darüber zu bestimmen, ob Sie einem Dritten z.B. eine Lizenz einräumen.

Wenn Sie also von Raubkopien, Plagiaten, Nachahmungen, sehr ähnlichen oder identischen Produkt- oder Firmennamen erfahren, wenden Sie sich an uns.

Ihre Konkurrenz muss sich auch an geltendes Recht halten. Wenn Sie Verstöße gegen Preisangaben, unzulässige Werbeaussagen oder Werbeaktionen, Datenschutz-Verstöße oder ähnliches bemerken, ist das oft ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Auch Wettbewerbsklauseln in Arbeitsverträgen, die Ihre neuen Arbeitnehmer binden, können wettbewerbsrechtliche Verstöße darstellen. Dies gilt auch für ein unzulässiges Geschäftsgebaren. Wenn Sie einen Wettbewerbsverstoß bei einem Mitbewerber bemerken, wenden Sie sich gerne an uns.

Ihre Ansprüche: Die jeweiligen Ansprüche hängen von der Art der Rechtsverletzung ab. Im gewerblichen Rechtsschutz hat aber der „Verletzte“ grundsätzlich eine Vielzahl von Ansprüchen, die auch wirtschaftlich interessant sind:

Zum Beispiel:

  • Schadensersatz (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten + eigener Schadensersatz, z.B. markenrechtlich: Lizenzanalogie: Fiktive Summe: das was im Realfall für eine Lizenz gezahlt worden wäre)
  • Beseitigung
  • Unterlassung
  • Auskunftsanspruch (zum Beispiel über Namen und Anschrift der Hersteller, Lieferanten und anderer Vorbesitzer der Waren oder Dienstleistungen sowie der gewerblichen Abnehmer und Verkaufsstellen, für die sie bestimmt waren, und die Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Waren sowie über die Preise, die für die betreffenden Waren oder Dienstleistungen bezahlt wurden)
  • Vernichtungsanspruch
  • Herausgabeanspruch

Ablauf: Wir beraten Sie, ob es sich im konkreten Fall lohnt, tätig zu werden. Wir klären Sie über die Rechtslage und Ihr Kostenrisiko auf. Dann unterstützen wir Sie gerne als Ihr Rechtsanwalt und gehen gegen den Rechtsverletzer vor.

Das Kostenrisiko in derartigen Fällen ist für den, der aktiv vorgeht, meist gering, weil die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten grundsätzlich gesetzlich der Verletzer zu tragen hat.

UNSERE MANDANTEN – UNSERE ANSPRECHPARTNER

Wir bieten Transparenz: Sie haben stets die Möglichkeit im Loginbereich den aktuellen Stand Ihrer Sache einzusehen.

Wir stehen Ihnen telefonisch oder per E-Mail für eine kostenlose Ersteinschätzung selbstverständlich gerne zur Verfügung – Your success is our focus.

Rechtssicherheit – Kompetenz – Zeitersparnis

Wir arbeiten für Sie PREISTRANSPARENT. Fragen Sie nach unseren Konditionen. KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG.

Gerne BERATEN wir Sie UNVERBINDLICH.

Datenschutzbeauftragter, Markenrecht
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„Frau Schenk ist eine Waffe, vergleichbar mit der Durchschlagskraft Kaliber 45. Durch Ihre gezielte und präzise Beratung konnte sich unser Unternehmen viel Geld einsparen. Wir danken Ihr vielmals für Ihre Spontanität / Flexibilität und der Geschwindigkeit mit der Sie sich unseren Fall annahm und diesen zu unserem Erfolg führte.“

Jeremy Reitmeier

Vermögensberater
Datenschutzbeauftragter, Markenrecht

„Sehr zu empfehlen. Frau Schenk hat uns zu sämtlichen komplexen rechtlichen Bereichen, die unsere Werbeagentur betrifft, perfekt beraten. Frau Schenk und ihr Team arbeiten mit einem sehr hohen Anspruch, jederzeit gerne wieder!“

Lukas Ebenhoch

Geschäftsführer der Vierpunkt GmbH
Datenschutzbeauftragter, Markenrecht

„Top-Beratung und klare Handlungsempfehlungen – Frau Rechtsanwältin Schenk und ihr Team verstehen, was wir wollen und wie wir arbeiten!“

 

Stefan Keckeisen - Betriebswirt des Handwerks

Geschäftsleitung/CEO Stefan Keckeisen Akkumulatoren e.K.